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Die Gemeinden St. Joseph Mastbruch und St. Heinrich und Kunigunde Schloß Neuhaus bilden seit dem 1. Dezember 2002 den Pastoralverbund Schloß Neuhaus. Damit haben sich Mutter - und Tochtergemeinde zu einer neuen Einheit zusammengefunden.

 

Warum Pastoralverbünde ?

Die bisher gültige Pfarreienstruktur im Erzbistum Paderborn ist im Wesentlichen seit dem 17. Jahrhundert nicht mehr verändert worden. Der gesellschaftliche Wandel und die demographischen Veränderungen machen Reformen dieser Struktur erforderlich. Das Erzbistum Paderborn ist in der Zeit von 1995 bis 1999 um 77.403 Katholiken kleiner geworden. Heute gibt es 775 Kirchengemeinden im Bistum, 213 davon mit weniger als 1.000 Mitgliedern und 201 Gemeinden von unter 2.000 Mitgliedern. Der Rückgang der Zahl der Christen in der Gesellschaft führt auch dazu, daß sich weniger Menschen für einen Priester -, einen Ordensberuf oder einen anderen Dienst in der Seelsorge entscheiden.

In den vergangenen Jahren haben sich die Lebensräume der Menschen zunehmend differenziert und pluralisiert. Berufstätigkeit, Freizeitaktivitäten, Einkäufe, Schulbesuch usw. finden in der Regel nicht im Einzugsbereich einer Pfarrgemeinde statt. Die gestiegene Vielfalt der Lebensentwürfe und Kulturen - auch in der Kirche - ist immer weniger im Rahmen einer Gemeinde lebbar und verlangt nach vielfältigen pastoralen Orten.

 

Was wollen Pastoralverbünde ?

Eine stärkere Orientierung an den sich wandelnden Lebensverhältnissen der Menschen erfordert, das bewährte Pfarrprinzip (Territorialprinzip) zu ergänzen. So soll der Pastoralverbund ein Raum für Kooperation und gemeinsames Handeln rechtlich selbstständiger  benachbarter Gemeinden sein. Er soll das kirchliche Leben in den Gemeinden fördern und Formen einer fruchtbaren Zusammenarbeit der Gemeinden für eine missionarische Tätigkeit in der Welt von heute suchen und verwirklichen. Ziel ist die Bündelung und Stärkung der pastoralen Dienste und der Verwaltungsaufgaben, um die Gemeinden bei der eigenen Profilierung und Schwerpunktsetzung zu unterstützen.

 

Wer bildet einen Pastoralverbund ?

Die territorialen Zuschnitte der neuen Kooperationsräume sind gemeinsam von Gemeinden, Dekanaten und Erzbischöflichem Generalvikariat erarbeitet worden. In der Regel bilden - je nach den örtlichen Gegebenheiten -  zwischen zwei und fünf benachbarte Gemeinden im Raum eines Ortes oder eines Kreises einen Pastoralverbund.

 

Wie strukturiert sich ein Pastoralverbund ?

Die Gemeinden in einem Pastoralverbund bleiben rechtlich selbstständig, daher bleiben die Pfarrgemeinderäte und die Kirchenvorstände in ihrer bisherigen Zusammensetzung bestehen. Auch die Pfarrbüros als örtliche Anlaufstellen bleiben erhalten. Der Einsatz des pastoralen Personals erfolgt künftig auf der Ebene des Pastoralverbundes. Den Pastoralverbund leitet ein vom Erzbischof beauftragter Priester, der mit weiteren Priestern, Diakonen und Gemeindereferentinnen und - referenten im Pastoralteam zusammenarbeitet.

 

Wie ist der Stand der Dinge?

"Schloß Neuhaus" ist die amtliche Bezeichnung beider Gemeinden und spiegelt die territoriale Zusammengehörigkeit und die gemeinsame Geschichte wieder. Im neuen Pastoralverbund leben 10.000 Katholiken.

Konkret wird sich durch die Bildung des Pastoralverbundes am Leben der beiden Gemeinden nicht viel ändern. Eigene Aktivitäten und Projekte werden weiterhin durchgeführt werden, aber die Kräfte können gebündelt und die gute Zusammenarbeit in vielen Bereichen fortgesetzt und intensiviert werden. Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit wird die Firm - und Erstkommunionsvorbereitung bleiben. Weiterhin zu nennen sind die Caritasarbeit und die bereits gemeinsam durchgeführte und weiterhin gemeinsam geplante katechetische Arbeit (z.B. Bibeltage für Kinder, Ökumenischer Projekttag der Realschule). Diese Maßnahmen werden, wie bereits jetzt praktiziert, gemeinsam im Pastoralteam besprochen und auch von der Logistik her gemeindeübergreifend geplant. Das gilt auch für die Seelsorge an den Schulen und im Altenheim sowie die bereits erfolgenden terminlichen Absprachen bezüglich der Durchführung von Kleinkinder - und Familiengottesdiensten.

Pastoralverbund bedeutet nicht, daß die größere die kleinere Gemeinde "schluckt", sondern daß beide Gemeinden fruchtbar zum Wohl der Menschen und zum Lobe Gottes zusammenarbeiten.

Christoph v. Rüden 

 
 
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